Datenrettung News: Personalchefs in der Schusslinie an
Personalchefs, die es unterlassen, angebliche Fälle von Internet- und E-Mail-Missbrauch
eingehend zu untersuchen, könnten in die Schusslinie geraten, so Vogon International,
das in der Sicherstellung von EDV-Beweismaterial führende Unternehmen.
Da immer mehr Mitarbeiter am Arbeitsplatz Zugang zu E-Mail und Internet haben,
herrscht zunehmend Besorgnis, zu welchen Zwecken diese Technologie genutzt werden
kann. Es gab bereits mehrere Aufsehen erregende Fälle von Verleumdung und
sexueller Belästigung durch E-Mails und schamlosem Missbrauch derselben,
um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Infolgedessen haben viele
Arbeitgeber spezielle Verordnungen erlassen, die festlegen, was akzeptabel ist
und was nicht. Darüber hinaus schlägt die Regierung in ihrer neusten
Beratungsschrift zur Beilegung von Streitfällen vor, das Strafmaß
für Arbeitgeber zu erhöhen, die keine entsprechenden Disziplinar-
und Beschwerdeverfahren einleiten.
Das alleinige Erlassen einer Verordnung schützt einen Arbeitgeber jedoch
nicht davor, wegen ungerechtfertigter Entlassungen angeklagt zu werden. Laut
der in der Beratungsschrift des Informationsdienstes der Arbeitsgerichte genannten
Zahlen hat sich die Anzahl der Arbeitnehmer, die ihren Fall vor das Arbeitsgericht
bringen, in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Zudem besteht nun mehr denn
je ein finanzieller Ansporn, auf Schadenersatz zu klagen, da mittlerweile Abfindungen
von bis zu £ 60.000 (im Gegensatz zu ehemals £ 12.000) gezahlt werden.
,,Wenn ein Arbeitsgericht einen Fall ungerechtfertigter Entlassung bestätigt,
weil die Anschuldigungen nicht gründlich und ordnungsgemäß geprüft
worden sind, wird der Personalchef dafür zur Rechenschaft gezogen”,
erklärte Gordon Stevenson, Geschäftsführer von Vogon International.
,,Leider fehlen den Personalchefs die Mittel, derart komplizierte Detektivarbeit
zu leisten – und genau da können wir mit unserer Sachkenntnis einhaken.”
Stevenson fuhr fort: ,,EDV-Beweismaterial sicherzustellen und zu präsentieren
ist keine Aufgabe für Amateure, Kollegen oder gar für die EDV-Abteilung.
Es ist nämlich nicht sonderlich schwierig, Beweismittel aufgrund eines
Interessenkonfliktes oder mangelnden Wissens zu verfälschen.”
,,Selbst ein einfacher Handgriff wie das Einschalten eines Computers kann wichtige
Einzelheiten über die gespeicherten Informationen ändern – wenn
der Inhalt eines Computers vor Gericht als Beweismittel standhalten soll, darf
es der Verteidigung nicht möglich sein, zu behaupten, man habe sich an
den Dateien zu schaffen gemacht.”
Vogon bietet umfassende Dienstleistungen zur EDV-Beweismittelsicherung, um
Firmen bei der effektiven und diskreten Abfrage von Computern zu unterstützen,
sei es für die Sicherstellung von Beweismitteln in Fällen von Internet-
und E-Mail-Missbrauch oder Betrug, Copyrightdiebstahl oder Industriespionage.
Vogon kann überdies Sachverständige zur Verfügung stellen, die
vor einem Arbeits- oder Zivilgericht für beide Parteien – Verteidigung
und Anklage – als Zeugen auftreten. |