Datenrettung News: Personalchefs in der Schusslinie an

Personalchefs, die es unterlassen, angebliche Fälle von Internet- und E-Mail-Missbrauch eingehend zu untersuchen, könnten in die Schusslinie geraten, so Vogon International, das in der Sicherstellung von EDV-Beweismaterial führende Unternehmen.

Da immer mehr Mitarbeiter am Arbeitsplatz Zugang zu E-Mail und Internet haben, herrscht zunehmend Besorgnis, zu welchen Zwecken diese Technologie genutzt werden kann. Es gab bereits mehrere Aufsehen erregende Fälle von Verleumdung und sexueller Belästigung durch E-Mails und schamlosem Missbrauch derselben, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Infolgedessen haben viele Arbeitgeber spezielle Verordnungen erlassen, die festlegen, was akzeptabel ist und was nicht. Darüber hinaus schlägt die Regierung in ihrer neusten Beratungsschrift zur Beilegung von Streitfällen vor, das Strafmaß für Arbeitgeber zu erhöhen, die keine entsprechenden Disziplinar- und Beschwerdeverfahren einleiten.

Das alleinige Erlassen einer Verordnung schützt einen Arbeitgeber jedoch nicht davor, wegen ungerechtfertigter Entlassungen angeklagt zu werden. Laut der in der Beratungsschrift des Informationsdienstes der Arbeitsgerichte genannten Zahlen hat sich die Anzahl der Arbeitnehmer, die ihren Fall vor das Arbeitsgericht bringen, in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Zudem besteht nun mehr denn je ein finanzieller Ansporn, auf Schadenersatz zu klagen, da mittlerweile Abfindungen von bis zu £ 60.000 (im Gegensatz zu ehemals £ 12.000) gezahlt werden.

,,Wenn ein Arbeitsgericht einen Fall ungerechtfertigter Entlassung bestätigt, weil die Anschuldigungen nicht gründlich und ordnungsgemäß geprüft worden sind, wird der Personalchef dafür zur Rechenschaft gezogen”, erklärte Gordon Stevenson, Geschäftsführer von Vogon International. ,,Leider fehlen den Personalchefs die Mittel, derart komplizierte Detektivarbeit zu leisten – und genau da können wir mit unserer Sachkenntnis einhaken.” Stevenson fuhr fort: ,,EDV-Beweismaterial sicherzustellen und zu präsentieren ist keine Aufgabe für Amateure, Kollegen oder gar für die EDV-Abteilung. Es ist nämlich nicht sonderlich schwierig, Beweismittel aufgrund eines Interessenkonfliktes oder mangelnden Wissens zu verfälschen.”

,,Selbst ein einfacher Handgriff wie das Einschalten eines Computers kann wichtige Einzelheiten über die gespeicherten Informationen ändern – wenn der Inhalt eines Computers vor Gericht als Beweismittel standhalten soll, darf es der Verteidigung nicht möglich sein, zu behaupten, man habe sich an den Dateien zu schaffen gemacht.”

Vogon bietet umfassende Dienstleistungen zur EDV-Beweismittelsicherung, um Firmen bei der effektiven und diskreten Abfrage von Computern zu unterstützen, sei es für die Sicherstellung von Beweismitteln in Fällen von Internet- und E-Mail-Missbrauch oder Betrug, Copyrightdiebstahl oder Industriespionage. Vogon kann überdies Sachverständige zur Verfügung stellen, die vor einem Arbeits- oder Zivilgericht für beide Parteien – Verteidigung und Anklage – als Zeugen auftreten.


 Hinweis   
In dieser Rubrik veröffentlichen wir neben redaktionellen Artikeln auch ungeprüfte Unternehmensmeldungen zum Thema Datenrettung. Für den Inhalt der einzelnen Meldungen sind ausschließlich die betreffenden Datenrettungsunternehmen verantwortlich.
 
     
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