Reg TP schlägt erneut gegen Dialer zu
Regulierungsbehörde widerruft Registrierung von weiteren 25.000 Dialern
- durch Fehlen einer „Wegsurfsperre“ überhöhte Kosten möglich
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat
den Unternehmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. mit Bescheid
vom 8. April 2004 insgesamt rund 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend
entzogen. Die betroffenen Dialer gelten daher als niemals registriert. Es besteht
keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande
gekommen sind. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber
sofort vollziehbar.
Verbraucher können über die Dialer-Datenbank auf der Internetseite
der Reg TP (www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html) überprüfen, ob
angewählte Dialer registriert sind. Für nicht bzw. nicht mehr registrierte
Dialer besteht keine Zahlungsverpflichtung.
Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen ist
hier das Fehlen einer sog. Wegsurfsperre. Dadurch werden die Verbindungen zur
extratarifierten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten,
selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten
besucht werden. Dies ist nach den von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen
für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt.
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